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Nutzungshäufigkeit von Feuerstätten ändern

Sie haben eine oder mehrere Feuerstätten nicht mehr so oft in Betrieb wie bei der letzten Überprüfung oder Abnahme festgehalten wurde? Füllen Sie das Formular aus und wir werden die Kehrungen entsprechend Ihrer Nutzungshäufigkeit anpassen.

Die Kehrintervalle sind verbindlich in Anlage 6 des oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes geregelt. Unrichtige oder unvollständige Angaben können im Schadensfall zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.Sollte bei der Kehrung weiters ein Rußbefall festgestellt werden, der nicht durch die angegebenen Nutzungshäufigkeit erklärt werden kann, werden wir Sie darauf hinweisen und ggf. die Kehrintervalle wieder erhöhen.

Dieses Online-Formular dient dazu die Änderung der Nutzungshäufigkeit von Feuerstätten zu vereinfachen und die notwendigen Informationen in rechtlich korrekter Form an uns zu übermitteln.

Kontakt- & PersonendatenDaten in Browser speichern

Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse ein, welche für die Kommunikation mit Ihnen verwendet werden soll. Auf diese E-Mail-Adresse werden Sie auch einen Bestätigungslink erhalten, um die Registrierung der Feuerstätte abzuschließen.

Es wäre für uns eine große bürokratische Erleichterung, wenn wir Ihnen Rechnungen und weitere Dokumente wie Prüfberichte und Befunde an die oben angegebene E-Mail-Adresse senden dürfen.

Standort & ObjektdatenDaten in Browser speichern

Wenn Sie Ihre Objektnummer wissen, geben Sie diese bitte hier ein. Die Objektnummer finden Sie auf Ihrer Rechnung unter ObjNr..

Nutzungshäufigkeit der Feuerstätte(n)

Geben sie die Daten der Feuerstätten ein, deren Nutzungshäufigkeit geändert werden soll. Es ist möglich, mehrere Feuerstätten in einem Formular zu bearbeiten, indem Sie die Schaltfläche "Weitere Feuerstätte hinzufügen" klicken.

Feuerstätte Nr. 1

Geben Sie die Bezeichnung lt. Rechnungstext oder die Bauart der Feuerstätte ein - z.B. Kachelofen, Kaminofen, Pelletkessel, Stückgutkessel etc.

Geben Sie den Aufstellraum der Feuerstätte inkl. Stockwerk und bei Wohnungen auch inkl. Türnummer, Stiege, usw. ein - z.B. Küche EG, Wohnzimmer WG3 1.Stock, Heizraum Keller, etc.

Eine Zentralheizung beheizt in der Regel ein ganzes Gebäude wie z.B. Öl-, Gas-, Stückgut-, Pellet, oder Hackgutkessel.

Einzelfeuerstätten beheizen in der Regel nur einen Raum wie z.B. Kaminöfen, Tischherde, Kachelöfen, usw.

Restfeuchte max. 20%

lt. ÖNORM M7135 oder EN 14961-2

Restfeuchte max. 30%

lt. ÖNORM C 1109 oder EN 14214

lt. ÖVGW G 260 oder G 262

lt. ÖNORM M 7123

Miskanthus, Stroh, etc.

Die Nutzungshäufigkeit gibt an, wie oft die Feuerstätte in der Heizperiode (Oktober bis Mai) genutzt wird. Über die Nutzungshäufigkeit der Feuerstätte wird auch die Häufigkeit der Überprüfungen bzw. Kehrungen des Rauchfanges bestimmt. Details dazu werden in der Regel mit dem Kundenvor Ort besprochen.

Die Kehrintervalle sind verbindlich in Anlage 6 des oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes geregelt. Unrichtige oder unvollständige Angaben können im Schadensfall zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Feuerstätte wird in der Heizperiode (Okt - Mai) ca. 5-7x pro Woche genutzt.

Die Feuerstätte wird in der Heizperiode (Okt - Mai) ca. 2-4x pro Woche genutzt.

Die Feuerstätte wird in der Heizperiode (Okt - Mai) ca. 1x pro Woche genutzt.

Datenschutz & zusätzliche Informationen

Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen und erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden.

Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klicken Sie auf diesen, um die Änderung der Nutzungshäufigkeit an uns weiterzuleiten.