Nutzungshäufigkeit von Feuerstätten ändern
Sie haben eine oder mehrere Feuerstätten nicht mehr so oft in Betrieb wie bei der letzten Überprüfung oder Abnahme festgehalten wurde? Füllen Sie das Formular aus und wir werden die Kehrungen entsprechend Ihrer Nutzungshäufigkeit anpassen.
Die Kehrintervalle sind verbindlich in Anlage 6 des oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes geregelt. Unrichtige oder unvollständige Angaben können im Schadensfall zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.Sollte bei der Kehrung weiters ein Rußbefall festgestellt werden, der nicht durch die angegebenen Nutzungshäufigkeit erklärt werden kann, werden wir Sie darauf hinweisen und ggf. die Kehrintervalle wieder erhöhen.
Dieses Online-Formular dient dazu die Änderung der Nutzungshäufigkeit von Feuerstätten zu vereinfachen und die notwendigen Informationen in rechtlich korrekter Form an uns zu übermitteln.