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Feuerstätte anmelden

Sie haben eine neue Feuerstätte oder möchten eine alte Feuerstätte wieder in Betrieb nehmen? Füllen Sie das Formular aus und fordern Sie gleich einen Terminvorschlag für die Überprüfung des Rauchfanges und der Feuerstätte an.

Laut §22 des oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes ist die verfügungsberechtigte Person einer Feuerstätte verpflichtet, diese vor der erstmaligen Inbetriebnahme durch eine sachkundige und berechtigte Person abnehmen zu lassen.Weiters ist lt. §22 Absatz 1 des Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes eine erneute Abnahme durchführen zu lassen, wenn eine Feuerstätte länger als 12 Monate, bzw. bei Feuerstätten mit weniger als 50kW Heizleistung länger als 3 Jahre, stillgelegt war.

Dieses Online-Formular dient dazu den Meldeprozess für Feuerstätten zu vereinfachen und die notwendigen Informationen in rechtlich korrekter Form an uns zu übermitteln.

Kontakt- & PersonendatenDaten in Browser speichern

Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse ein, welche für die Kommunikation mit Ihnen verwendet werden soll. Auf diese E-Mail-Adresse werden Sie auch einen Bestätigungslink erhalten, um die Registrierung der Feuerstätte abzuschließen.

Es wäre für uns eine große bürokratische Erleichterung, wenn wir Ihnen Rechnungen und weitere Dokumente wie Prüfberichte und Befunde an die oben angegebene E-Mail-Adresse senden dürfen.

Standort & ObjektdatenDaten in Browser speichern

Wenn Sie Ihre Objektnummer wissen, geben Sie diese bitte hier ein. Die Objektnummer finden Sie auf Ihrer Rechnung unter ObjNr..

Daten zur Feuerstätte

Sie haben eine neue Feuerstätte und möchten diese zur Abnahme an uns melden.

Sie haben eine bestehende Feuerstätte und möchten diese wieder in Betrieb nehmen.

Eine Zentralheizung beheizt in der Regel ein ganzes Gebäude wie z.B. Öl-, Gas-, Stückgut-, Pellet, oder Hackgutkessel.

Einzelfeuerstätten beheizen in der Regel nur einen Raum wie z.B. Kaminöfen, Tischherde, Kachelöfen, usw.

Restfeuchte max. 20%

lt. ÖNORM M7135 oder EN 14961-2

Restfeuchte max. 30%

lt. ÖNORM C 1109 oder EN 14214

lt. ÖVGW G 260 oder G 262

lt. ÖNORM M 7123

Miskanthus, Stroh, etc.

Die Nutzungshäufigkeit gibt an, wie oft die Feuerstätte in der Heizperiode (Oktober bis Mai) genutzt wird. Über die Nutzungshäufigkeit der Feuerstätte wird auch die Häufigkeit der Überprüfungen bzw. Kehrungen des Rauchfanges bestimmt. Details dazu werden in der Regel mit dem Kundenvor Ort besprochen.

Die Kehrintervalle sind verbindlich in Anlage 6 des oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes geregelt. Unrichtige oder unvollständige Angaben können im Schadensfall zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Feuerstätte wird in der Heizperiode (Okt - Mai) ca. 5-7x pro Woche genutzt.

Die Feuerstätte wird in der Heizperiode (Okt - Mai) ca. 2-4x pro Woche genutzt.

Die Feuerstätte wird in der Heizperiode (Okt - Mai) ca. 1x pro Woche genutzt.

Die Verbrennungsluftversorgung gibt an, ob die Feuerstätte über einen eigenen Luftzufuhrkanal verfügt, oder ob die Verbrennungsluft aus dem Raum bezogen wird.

Die Feuerstätte bezieht die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Dies ist vor allem in Bestandsbauten der Fall.

Die Feuerstätte bezieht die Verbrennungsluft von außen z.B. über einen Kanal im Boden oder den Ringspalt im Rauchfang.

Daten zum Rauchfang

Die Feuerstätte ist an einem bestehenden Rauchfang angeschlossen.

Die Feuerstätte ist an einem frisch sanierten Rauchfang angeschlossen.

Die Feuerstätte ist an einem neu errichteten Rauchfang angeschlossen.

Der Rauchfang befindet sich innerhalb des Gebäudes und ist an allen Seiten von Wänden oder Räumen umgeben.

Der Rauchfang befindet sich an der Außenwand des Gebäudes und ragt mind. 1m über das Dach hinaus.

Termin und zusätzliche Informationen

Wählen Sie eine oder mehrer Zeiten aus, an denen Sie am ehesten zuhause anzutreffen sind. Dies sind nur Richtwerte und wir werden uns für einen genauen Terminvorschlag zeitnah bei Ihnen melden.

Sie sind immer früh wach und möchten dass wir die Abnahme so früh wie möglich erledigen.

Sie sind am ehesten vormittags zuhause und möchten dass wir die Abnahme in diesem Zeitraum erledigen.

Sie sind nachmittags zuhause und möchten dass wir die Abnahme in diesem Zeitraum erledigen.

Wählen Sie eine oder mehrer Wochentage aus, an denen Sie am ehesten zuhause anzutreffen sind. Die Auswahl der Wochentage dient ebenso als Richtwert und wir werden uns für einen genauen Terminvorschlag zeitnah bei Ihnen melden.

Mit dem Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen und erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden.

Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klicken Sie auf diesen, um die Meldung der neuen Feuerstätte an uns weiterzuleiten.