Feuerstätte anmelden
Sie haben eine neue Feuerstätte oder möchten eine alte Feuerstätte wieder in Betrieb nehmen? Füllen Sie das Formular aus und fordern Sie gleich einen Terminvorschlag für die Überprüfung des Rauchfanges und der Feuerstätte an.
Laut §22 des oberösterreichischen Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes ist die verfügungsberechtigte Person einer Feuerstätte verpflichtet, diese vor der erstmaligen Inbetriebnahme durch eine sachkundige und berechtigte Person abnehmen zu lassen.Weiters ist lt. §22 Absatz 1 des Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes eine erneute Abnahme durchführen zu lassen, wenn eine Feuerstätte länger als 12 Monate, bzw. bei Feuerstätten mit weniger als 50kW Heizleistung länger als 3 Jahre, stillgelegt war.
Dieses Online-Formular dient dazu den Meldeprozess für Feuerstätten zu vereinfachen und die notwendigen Informationen in rechtlich korrekter Form an uns zu übermitteln.